Wahlarzt:
Als Wahlarzt besitze ich keinen Kassenvertrag für Versicherte von GKK, VAEB und SVA.
Rechnung bezahlen:
Das Honorar für die Behandlung müssen Sie zunächst selbst begleichen. In der Regel erhalten Sie die Honorarnote direkt nach dem Gespräch bzw. der Untersuchung durch den Arzt.
Sie haben die Möglichkeit in der Ordination Bar oder mit EC/Kreditkarte zu bezahlen oder einen Erlagschein mitzunehmen.
Honorarnote einreichen:
Die Honorarnote können Sie zusammen mit dem Einzahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen, die Ihnen bis zu 80% des üblichen Kassentarifs zurückerstattet.
Das erledigen wir für Sie:
Zahlen Sie bar oder mit Bankomat bzw. Kreditkarte, so übernehmen wir gerne das Einreichen bei Ihrer Krankenkasse für Sie.
Rückvergütung:
Es ist uns ein großes Anliegen eine optimale Rückvergütung durch Ihre Krankenkasse zu erreichen, deshalb verwenden wir auf unseren Honorarnoten die übligen Leistungspositionen Ihrer Versicherung.
Zusatzversicherung:
Besitzen Sie eine ambulante Zusatzversicherung, so wird diese den verbleibenden Differenzbetrag bzw. einen weiteren Teil davon übernehmen. Sollten Sie hierfür ein zusätzliches Rechnungsduplikat benötigen, teilen Sie uns das bitte mit.
Kostenvoranschlag:
Gerne unterbreiten wir Ihnen im Vorfeld einen Kostenvoranschlag. Wir bitten Sie jedoch um Ihr Verständnis, dass der endgültige Betrag ggf. geringfügig davon abweichen kann. Manchmal müssen Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden, deren Notwendigkeit erst im Arztgespräch oder in der körperlichen Untersuchung festgestellt werden kann.